Häufig gestellte Fragen

Allgemein

1 - Wer ist ACL Assurances?

Wir verwenden den Namen 'ACL Assurances', damit Sie die Versicherungsangebote, die wir unseren Mitgliedern anbieten, besser finden können. ACL ist kein Versicherungsvermittler oder Versicherer und hat keine Beteiligung an einer Versicherungsgesellschaft.

2 - Wer ist der Versicherer?

Für dieses Versicherungsprogramm haben wir uns für Baloise Assurances Luxembourg entschieden.

Baloise Assurances bietet seit 1890 Versicherungsdienstleistungen im Großherzogtum Luxemburg. Baloise Assurances Luxembourg gehört zur Schweizer Gruppe Baloise, die auch in Deutschland, Belgien, Liechtenstein und natürlich in der Schweiz vertreten ist.

Adresse:
8, rue du Château d'Eau
L-3364 Leudelange
BP28, L-2010 Luxemburg
Telefon:
Kundendienst: +352 290 190 777
Empfang: +352 290 190 1
Fax: +352 290 190 9001

3 - Warum sollte ich eine Reiseversicherung abschließen?

Man kann sich nie sicher sein kurz vor der Abreise aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen die Reise dann doch noch abzusagen zu müssen. Oder was ist, wenn Ihr Gepäck nicht am Zielort ankommt oder beschädigt wird?

Reisen erfordert ein Minimum an Vorkehrungen. Der Verzicht auf eine Reiseversicherung heißt Sparen am falschen Ende.

"Aber ich habe doch schon eine Kreditkarte mit Reiseversicherung"
Nur die "Premium-Karten" beinhalten Versicherungsleistungen (Storno, Gepäck). Diese Karten, deren Reiseschutz von Bank zu Bank variiert, haben in der Regel einen reduzierteren Versicherungsschutz als die klassischen Verträge der Reiseversicherung. Mit dem Abschluss einer Reiseversicherung können Sie den in Ihrer Karte enthaltenen Schutz effektiv ergänzen.

4 - Wann sollte ich eine Reiseversicherung abschließen?

Die Reiserücktrittsversicherung muss vor der Abreise abgeschlossen werden, entweder zum Zeitpunkt der Buchung der Reise oder vorher. Wird die Stornoversicherung nach der Buchung der Reise abgeschlossen, haben Sie zwischen dem Abschluss der Stornoversicherung und dem Reiseantritt 30 Tage Zeit. Für "Last-Minute"-Reisen verkürzt sich der Zeitraum auf 7 Tage.

5 - Für welche Länder ist eine Reiseversicherung obligatorisch?

Auch wenn der Abschluss einer Reiseversicherung bei vielen Reisezielen nicht verpflichtend ist, gibt es Länder, die den Abschluss einer Reiseversicherung zwingend vorschreiben, damit Sie ein Visum erhalten können.

Diese Länder sind: Algerien, China, Kuba, Mongolei und Russland.

Ohne den Nachweis einer Reiseversicherung wird Ihnen die Einreise in die oben aufgeführten Länder nicht gestattet. Daher ist es wichtig, vor der Beantragung eines Visums eine Reiseversicherung abzuschließen. Im Falle einer Visumverweigerung erstattet ACL Travel Ihnen die schon bezahlte Prämie und die Reiseversicherung wird storniert.

Ungeachtet des Reiseziels ist der Abschluss einer Reiseversicherung sehr empfehlenswert, damit Sie im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses auch entschädigt werden.

6 - Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um diese Versicherung abschließen zu können?

ACL Travel Insurance ist ausschließlich den Mitgliedern des ACL vorbehalten. Bitte geben Sie beim Abschluss Ihrer Reiseversicherung Ihre ACL-Mitgliedsnummer an.

Sie sind noch kein Mitglied des ACL? Unter www.acl.lu können Sie schnell und unkompliziert Mitglied werden und alle Serviceleistungen in Anspruch nehmen.

7 - Wie kann ich mehr Informationen über den Versicherungsvertrag erhalten?

Sie haben nicht alle Informationen auf unserer FAQ Seite gefunden? Schicken Sie uns bitte Ihre Fragen an assurances@acl.lu. Wir werden Ihnen schnellstmöglich Auskunft geben. Für eine persönliche Beratung steht Ihnen unser Kundenservice unter folgender Nummer zur Verfügung: +352 45 0045-1 (von Mo-Fr, 8-18 Uhr, außer an Feiertagen).

8 - In welchen Ländern ist meine Reiseversicherung gültig?

Die Versicherung ist weltweit gültig. Bezüglich der Ausschlüsse wird auf die Versicherungsbedingungen (Artikel 8) verwiesen.

Ausschlussbeispiel: Jeder Antrag auf Rückerstattung in Ländern, in denen ein Kriegszustand oder Unruhen herrschen, oder der freie Personenverkehr nicht gestattet ist, ist immer ausgeschlossen.

9 - Kann das Datum des Versicherungsbeginns des Vertrages verschoben oder geändert werden?

Es ist möglich, Ihre Vertragsdaten zu ändern, solange der Vertrag noch nicht in Kraft getreten ist. Rufen Sie unseren Kundendienst unter der Telefonnummer +352 45 0045-1 (von Mo-Fr, 8-18 Uhr, außer an Feiertagen), damit wir die Änderungen in Ihrem Vertrag vornehmen können.

10 - Wie erhalte ich meine Vertragsinformationen?

Nach Abschluss der Versicherung erhalten Sie E-Mail mit Ihrem Versicherungsnachweis und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen dann umgehend die Unterlagen zusenden.

11 - Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen mir zur Verfügung?

Bevorzugen Sie die Zahlung mit Kreditkarte (VISA oder MasterCard), wenn Sie Ihre Reiseversicherung auf unserer Website abschließen. Sie können Ihre Prämie aber auch per Überweisung bezahlen. Die Bankdaten sind auf der Rechnung vermerkt, welche wir Ihnen per E-Mail zuschicken.

12 - Wie funktioniert die Zahlung per Kreditkarte?

Die folgenden Karten werden von unserem System akzeptiert: VISA oder MasterCard. Folgen Sie den Anweisungen im Abschlussformular. Wir verwenden höchstmögliche Sicherheitsstandards. Ihre Transaktion wird vollständig durchgängig verschlüsselt.

13 - Ich habe einen Jahresschutz abgeschlossen. Erhalte ich meine Rechnungen in Zukunft automatisch?

Bei Jahresverträgen bekommen Sie die Zahlungsaufforderung Ihrer Versicherungsprämie für die kommenden Jahre automatisch. Alle ACL Travel Policen haben als Hauptfälligkeit den 1. Januar. Der Prämienbescheid wird Ihnen per E-Mail +/- 30 Tage vor Ablauf der Jahresfrist zugestellt.

14 - Ich habe einen Jahresschutz abgeschlossen. Warum stimmt meine erste Rechnung nicht mit der nachfolgenden überein?

Sie haben höchstwahrscheinlich im Laufe des Jahres abgeschlossen. Das Verlängerungsdatum für unsere jährlichen Versicherungsverträge ist der 1. Januar. Ihre erste Prämienabrechnung betrug daher nur einen Bruchteil einer jährlichen Prämie (anteilig).

15 - Nach Abschluss meiner Reiseversicherung habe ich keine Bestätigungs-E-Mail erhalten.

Bitte überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner und stellen Sie sicher, dass Ihre Inbox nicht voll ist. Ansonsten kann es auch in seltenen Fällen zu Übertragungsfehlern kommen. Wenn Sie Ihre E-Mail-Bestätigung nicht innerhalb einer Stunde bekommen haben, kontaktieren Sie uns unter Angabe von Datum und Uhrzeit des Abschlusses.

16 - Habe ich ein Widerrufsrecht, wenn ich online abschließe?

In Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung gelten die zusätzlichen Bestimmungen dieses Artikels für Online-Vertragsabschluss, die mit einem Versicherungsnehmer (Ihnen) abgeschlossen werden, der eine natürliche Person ist, die zu Zwecken handelt, die nicht in den Bereich ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit fallen.

Widerrufsrecht

  • Sie haben eine Frist von vierzehn Kalendertagen, um den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
  • Die Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts beginnt:
    • a) entweder mit dem Tag des Abschlusses des Online-Vertrages;
    • b) oder mit dem Tag, an dem Sie die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen und die sonstigen Vertragsinformationen erhalten haben, wenn dieser Zeitpunkt nach dem unter a) genannten Zeitpunkt liegt.
  • Das Widerrufsrecht besteht nicht:
    • a) bei Reise- oder Reisegepäckversicherungsverträgen oder ähnlichen kurzfristigen Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat;
    • b) bei Versicherungsverträgen, die von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurden, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
  • Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, müssen Sie dies vor Ablauf der Frist per Einschreiben oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger, der uns zur Verfügung steht und zu dem wir Zugang haben, mitteilen. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Mitteilung vor Fristablauf abgesendet wird. Der Rücktritt hat die Wirkung, dass Sie für die Zukunft von allen Verpflichtungen aus dem Vertrag befreit sind.
17 - Wie kündige ich meinen Vertrag?

Die Kündigung ist per Einschreiben zu beantragen, und zwar 30 Tage vor dem jährlichen Fälligkeitsdatum des Vertrags oder innerhalb von einem Monat nach Kündigung einer Garantie oder eines anderen Versicherungsvertrags durch die Versicherungsgesellschaft nach einem Schadensfall oder innerhalb von 60 Tagen nach einer von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Prämienerhöhung.

Die Versicherungsgesellschaft kann den Vertrag nach einem Schadensfall, bei Betrug, bei Zahlungsausfall oder nach einer entsprechenden Mitteilung 60 Tage vor dem jährlichen Fälligkeitsdatum des Vertrags kündigen.

18 - Gibt es Selbstbehalte?

Nein, unsere Reiseversicherung enthält keine Selbstbehalte.

19 - Ich bin bereits bei einem anderen Versicherer versichert. Wie kann ich wechseln?

Sie haben eine Reiseversicherung in Luxemburg abgeschlossen und entscheiden sich lieber für unser Angebot? Ganz einfach: Laden Sie dieses Formular herunter, füllen Sie es aus, unterschreiben und senden Sie es unter assurances@acl.lu an uns zurück.

20 - Ich möchte nicht über Ihre Website abschließen. Gibt es eine andere Möglichkeit?

Diese Art von Versicherungsvertrag wird nur über unsere Website vertrieben. Sie können sich jedoch an den Kundendienst wenden. Ihr Gesprächspartner hilft Ihnen gerne weiter.

21 - Wo finde ich meine Vertragsnummer?

Die Versicherungsnummer finden Sie auf Ihrer Rechnung sowie auf dem Versicherungsnachweis.

22 - Wie gebe ich eine Änderung meiner Adresse oder Kontaktdaten bekannt?

Für alle Änderungen Ihres Vertrags, schreiben Sie uns eine Email an assurances@acl.lu.

23 - Ich habe meine Mitgliedschaft beim ACL beendet. Kann ich weiterhin von meinem Jahresschutz profitieren?

ACL Travel ist ausschließlich ACL Mitgliedern vorbehalten. Mit dem Ende Ihrer Mitgliedschaft verlieren Sie leider auch die Vorteile Ihres Versicherungsvertrags. Ihr Vertrag wird jedoch erst in der nächsten Laufzeit (1. Januar des folgenden Jahres) seine Wirkung verlieren.

24 - [COVID-19] Im Zusammenhang mit der Pandemie möchte ich nicht mehr in den Urlaub fahren. Kann ich meine Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen?

Nein. Die Reiserücktrittsversicherung kann leider nicht für Ihre persönliche Entscheidung nicht mehr zu vereisen aufkommen.

25 - [COVID-19] Das Land, in dem ich wohne, hat beschlossen, einen Lockdown mit Reiseverbot zu verhängen. Erstattet meine Reiserücktrittsversicherung meine Kosten?

Nein. Allerdings, bieten einige Reiseunternehmen und/oder Reiseveranstalter an, Ihre Reise kostenlos zu stornieren oder zu verschieben.

26 - [COVID-19] Im Land meines Reiseziels wurden die Grenzen wegen der Pandemie geschlossen. Kann ich mich für die Erstattung der bereits gebuchten Reise auf meine Reiserücktrittsversicherung verlassen?

Nein. Allerdings, bieten einige Reiseunternehmen und/oder Reiseveranstalter an, Ihre Reise kostenlos zu stornieren oder zu verschieben.

27 - [COVID-19] Der Reiseveranstalter hat die Reise storniert. Wie kann ich meinen Reiseschutz stornieren, verschieben oder ändern?

Meine Reise wird verschoben/geändert - ich möchte meinen Versicherungsvertrag entsprechend ändern
Für eine Änderung oder Verschiebung Ihres Reiseschutzes bitten wir Sie, Kontakt mit uns aufzunehmen unter Angabe Ihrer Vertragsnummer.

Meine Reise wird vom Veranstalter storniert - ich möchte meinen Versicherungsvertrag stornieren und eine Rückerstattung erhalten
Für eine Stornierung Ihres Vertrages bitten wir Sie, uns zu kontaktieren unter Angabe Ihrer Vertragsnummer.

28 - [COVID-19] Aufgrund einer vermuteten Covid-19-Infektion wurde ich vor Reiseantritt unter Quarantäne gestellt. Habe ich Anspruch auf Rückerstattung meiner Reisekosten?

Ja. Falls Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, werden Ihnen die Kosten, gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vom Versicherer, rückerstattet.

29 - [COVID-19] Meine Reisebegleitung wurde positiv auf Covid-19 getestet und steht deshalb vor unserer Reise unter Quarantäne. Habe ich Anspruch auf Rückerstattung meiner Reisekosten?

Ja. Falls Sie eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben, werden Ihnen die Kosten, gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vom Versicherer, rückerstattet.

30 - [COVID-19] Ich kam am Zielort in meinem Urlaubsland an und wurde unter Quarantäne gestellt. Kann ich die Reise stornieren und die Leistungen meines Versicherungsvertrags in Anspruch nehmen?

Nein. Der Versicherungsvertrag sieht in diesem Fall keine Leistungen vor, welche Sie in Anspruch nehmen könnten. Wir empfehlen Ihnen mit Ihrem Reiseleiter Rücksprache zu nehmen. Ihr Reiseveranstalter hat wahrscheinlich eine Lösung für solche Fälle vorgesehen.

Reiserücktrittsversicherung

1 - Welche Angaben benötigt der Versicherer in Bezug auf die Reisekosten?

Der Gesamtpreis der Reise entspricht dem Betrag der gebuchten Dienstleistungen für alle Teilnehmer der Reise (Transport, Unterkunft, Fahrzeugvermietung, Verwaltungsgebühren, Flughafensteuern usw.). Im Falle eines Reiserücktritts können nur die angegebenen Leistungen in Betracht gezogen werden.

2 - Wie wird der Preis für meine Reiserücktrittsversicherung berechnet?

Bei der Prämienberechnung bitten wir Sie immer um die Angabe des Gesamtbetrages Ihrer Reise. Wenn Sie mit mehreren Personen reisen und Flüge, Hotels oder Ausflüge gebucht haben, müssen Sie daher einen Gesamtbetrag angeben, der alle Leistungen umfasst, die im Falle einer Stornierung nicht erstattungsfähig sind.

Folgend ein Beispiel:
Ich habe eine Reise nach New York für 2.500 € gebucht. 5 Tage vor der Abreise werde ich schwer krank und bin nicht in der Lage unter diesen Bedingungen zu reisen. Der Reiseveranstalter, bei dem ich die Reise gebucht habe, behält 75% der Kosten für die Stornierung der Reise ein, also insgesamt 1.875 €.

Der Reiseveranstalter erstattet Ihnen also 2.500 € - 1875 = 625 €. Mit dem Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie zusätzlich zu dem Betrag, den Sie vom Reiseveranstalter erhalten, 1.875 € vom Versicherer zurück.

3 - In welchen Fällen bin ich versichert?

Wir decken die Verwaltungskosten für die Änderung einer Reise oder eines Aufenthalts vollständig ab. Wir garantieren die Erstattung aller Kosten und Abzüge, für die der Versicherte im Falle einer Reisestornierung haften würde, die ihre Ursache in einem der unten aufgeführten Umstände findet:

  • Eine schwere Krankheit, ein Unfall, Tod, Verschwinden oder Entführung:
    • Des Versicherten;
    • einer Begleitperson;
    • einem Familienmitglied bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad;
    • einer Person, die unter dem Dach des Versicherten lebt und für die er/sie die Pflege oder das Sorgerecht hat.
  • Bei vorzeitiger Entbindung (vor der 33. Woche) eines Familienmitglieds des Versicherten bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad.
  • Schwangerschaft der Versicherten als solche, sofern die Reise in den letzten 3 Monaten der Schwangerschaft geplant ist und die Reise vor Beginn der Schwangerschaft angetreten wurde.
  • Bei Entlassung des Versicherten oder seines Ehepartners.
  • Bei Stornierung einer Hochzeitsreise des Versicherten nach Absage der standesamtlichen Trauung gegen Vorlage eines offiziellen Dokuments.
  • Bei Scheidung der versicherten Person, sofern das Verfahren nach der Reisebuchung eingeleitet wurde.
  • Bei faktischer Trennung der versicherten Person, sofern einer der Ehegatten nach der Reisebuchung den Wohnsitz gewechselt hat.
  • Bei Stornierung des Urlaubs des Versicherten durch den Arbeitgeber in folgenden Fällen, vorausgesetzt, dass das Ereignis innerhalb von 30 Tagen vor der Abreise eintritt:
    • in Folge von Krankheit oder Unfall eines Kollegen, der für die Vertretung zuständig ist;
    • wenn der Versicherte eine Untersuchung im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit vorlegen muss;
    • wenn die Anwesenheit des Versicherten infolge einer Funktionsänderung unerlässlich ist.
  • Wenn der Versicherte, ein Arbeitssuchender, einen Arbeitsvertrag für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten abschließt, der innerhalb von 30 Tagen vor der Abreise stattfindet.
  • Wenn dem Versicherten das für die Durchführung der Reise erforderliche Visum verweigert wurde, außer wenn Einreisebeschränkungen durch Erdbeben, Vulkanausbrüche, Kriegsereignisse, Streiks, Unruhen, Anschläge, Pandemien, zivile oder militärische Unruhen oder Schäden durch Kriegsfahrzeuge entstehen.
  • Wenn der Versicherte aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, vorausgesetzt, dass diese Impfung von den örtlichen Behörden verlangt wird.
  • Im Falle des Diebstahls von Ausweispapieren und/oder Visum des Versicherten innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise bei Vorlage einer Erklärung der zuständigen Behörden.
  • Wenn der Versicherte eine zweite Sitzung vorlegen muss, innerhalb von 30 Tagen nach der Rückkehr der Reise. vorausgesetzt, dass sie spätestens geplant ist.
  • Bei erheblichen Sachschäden an der Immobilie des Versicherten innerhalb von 30 Tagen vor der Abreise; vorausgesetzt, der Schaden war nicht vorhersehbar und die Anwesenheit des Versicherten ist unbedingt erforderlich, ohne dass sie aufgeschoben werden kann.
  • Bei Verspätung zum Zeitpunkt des Einsteigens bei der Abfahrt aufgrund von Stillstand infolge eines Verkehrsunfalls, den das Transportmittel, mit dem der Versicherte zur Abfahrt fährt, erlitten hat, oder eines Ereignisses höherer Gewalt, das auf dem vom Versicherten eingeschlagenen Weg direkt zum Ort des Einsteigens eintritt.
  • Bei völligem Stillstand des Privatfahrzeugs des Versicherten oder einer Begleitperson infolge eines Verkehrsunfalls, Diebstahls, Vandalismus oder Brandes, zum Zeitpunkt der Abreise oder in den 48 Stunden davor oder auf dem Weg zu einem im Ausland gelegenen Urlaubsziel, sofern es nicht wiederhergestellt werden kann, um das Ziel rechtzeitig zu erreichen.
  • Wenn der Versicherte oder ein Mitglied seiner Familie bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad angerufen oder vorgeladen wird:
    • für Rechtshandlungen von Behörden, bei der Adoption eines Kindes;
    • für Organtransplantation(en) (als Spender oder als Empfänger);
    • als Zeuge vor Gericht aufgrund einer Vorladung durch ein gerichtliches Schreiben.
4 - Was ist, wenn ich meine Reise unterbrechen muss?

In diesem Fall erstatten wir den Restbetrag der anteilig berechneten Urlaubstage für die verbleibenden Tage:

  • bei einem von uns oder einem anderen Assistance-Unternehmen vertraglich vorgesehenen und organisierten Rücktransport aus medizinischen Gründen;
  • bei einer vorzeitigen Rückkehr in den folgenden Fällen:
    • der Tod eines Familienmitglieds bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad;
    • ein Krankenhausaufenthalt des Ehepartners, des Vaters, der Mutter, des Sohnes oder der Tochter;
    • ein schweres Unglück zu Hause.
5 - Werden Sie mir die Prämie, die ich für die Reisegepäckversicherung bezahlt habe, im Falle einer Reisestornierung erstatten?

Ja, wir erstatten eine in dieser Police vorübergehend abgeschlossene Reisegepäckversicherung, wenn die Reise aus einem der oben genannten Gründe storniert wird.

6 - Was sind die wichtigsten Ausschlüsse?

Außer den an anderer Stelle vorgesehenen Ausschlüssen oder Einschränkungen:

  • Stornokosten sind von der Versicherung ausgeschlossen:
    • wenn der Versicherungsnehmer nicht in der Lage ist, uns eine Rechnung für die Buchung vorzulegen, aus der die Daten, das Ziel und der Preis der Reise hervorgehen;
    • bei Aufenthalten im Großherzogtum Luxemburg von weniger als 4 aufeinanderfolgenden Tagen;
    • bei Aufenthalten von weniger als 150 €;
    • bei Reisen, die in einem Schulausbildungszuschlag enthalten sind, unabhängig vom Veranstalter, mit Ausnahme von Gruppenschulreisen.
  • Ausgeschlossen von der Versicherung sind Stornokosten infolge von:
    • Erdbeben, Vulkanausbrüchen, Kriegsereignissen, Streiks, Unruhen, Anschlägen, Pandemien, zivilen oder militärischen Unruhen oder Schäden durch Kriegsfahrzeuge;
    • unbeschadet der besonderen Bestimmungen zu § "Kostenerstattung und Verwirkung" oben: Entbindung;
    • psychische Erkrankungen, Neuropathien oder psychosomatische Erkrankungen, es sei denn, es handelt sich um eine Erstmanifestation;
    • Insolvenz des Versicherten;
    • unbeschadet der besonderen Bestimmungen zu § "Kostenerstattung und Schadenersatz" oben: Verwaltungskosten und ähnliche Kosten;
    • unbeschadet der besonderen Bestimmungen des obigen § "Kostenerstattung und Haftungsausschlüsse": verkehrsbedingte Verspätungen;
    • alles, was nicht ausdrücklich oder formell in diesem Vertrag vereinbart ist;
    • unbeschadet der besonderen Bestimmungen des obigen § "Kostenerstattung und Haftungsausschlüsse": die Stornierung des Urlaubs des Versicherten durch den Arbeitgeber infolge von Unterbesetzung.

Die oben genannten Ausschlüsse gelten für den Versicherten, dessen medizinischer Zustand die Ursache des Anspruchs ist, vorausgesetzt, dass der Versicherte von diesem medizinischen Zustand Kenntnis hatte.

7 - Wie hoch sind die Entschädigungsgrenzen?

Bei Stornierung der Reise oder Änderung der Reise oder des Aufenthalts:

Unsere Beteiligung an den im obigen § "Erstattung von Kosten und Verwirkung" genannten Kosten kann den Reisepreis nicht übersteigen und ist in jedem Fall auf die in der Deckungstabelle oder in den Sonderbedingungen angegebenen Beträge begrenzt.

Bei Reiseunterbrechung:

Die Leistung ist auf den anteiligen Zeitraum, der nicht genutzten Zeit im Rahmen der "Reiseunterbrechung" begrenzt.

Dieser kann sich für während der Reise gebuchte und nicht genutzte Aktivitäten (Ausflüge, Mietwagen etc.) um 10% erhöhen. Bei Wintersportarten erstatten wir nicht genutzte Skipässe und Skikurse nach einer Reiseunterbrechung.

8 - Ich kann die gebuchte Reise nicht antreten. Wen muss ich zuerst informieren?

Bitte informieren Sie unverzüglich Ihren Reiseveranstalter und melden Sie uns Ihren Versicherungsfall anschließend, indem Sie unsere Schadenserklärung ausfüllen.

Ihre Reiserücktrittsabsicht muss unverzüglich gemeldet werden damit die Kosten gemäß der Stornogebühr auf ein Minimum reduziert werden können.

Ihre erste Anlaufstelle sollte also immer Ihr Reisebüro sein oder der Tour Operator selbst.

9 - Was sind Stornogebühren?

Falls Sie die Reise nicht antreten können und Sie Ihre Reservierung stornieren müssen, kann das Reiseunternehmen, bei der Sie die Buchung vorgenommen haben, Ihnen den gesamten oder einen Teil des Preises der Dienstleistungen in Rechnung stellen (Stornokosten). Diese Gebühren entsprechen den vom Reiseunternehmen einbehaltenen Aufwandskosten.

10 - Verbleiben noch Kosten zu meinen Lasten?

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen die Kosten, die dem Reiseveranstalter, der Fluggesellschaft oder der Vermietungsagentur (etc.) aufgrund der Stornierung Ihrer Reise in Rechnung gestellt werden.

Der Versicherungsvertrag sieht jedoch die Erstattung dieser verschiedenen Kosten im Rahmen einer Obergrenze und nach Abzug eines Selbstbehalts (falls in den Bedingungen Ihres Vertrags erwähnt) vor. Weitere Informationen finden Sie in den Vertragsbedingungen.

11 - Wie werden Stornogebühren berechnet und wo finde ich diese Art von Informationen?

Wenn Sie Ihre Reise stornieren, wird der gesamte oder ein Teil des Preises der stornierten Dienste, die als Stornogebühren bezeichnet werden, auf Ihre Kosten einbehalten. Diese Kosten werden nach einer Skala berechnet, die in den allgemeinen Verkaufsbedingungen Ihrer Reise angegeben ist. Je näher Ihr Abreisedatum ist, desto höher ist dieser Betrag.

12 - Sind Mitreisende automatisch mitversichert?

Nein. Die Reiserücktrittsversicherung ist personenbezogen. Wenn Sie möchten, dass die Personen, die Sie auf Ihrer Reise begleiten, ebenfalls versichert sind, müssen Sie jeden Begünstigten bei Abschluss Ihres Vertrags angeben.

13 - Warum ist die Erstattung niedriger als der Preis der Reise?

Wir erstatten nur vertraglich fällige Stornogebühren. Die Versicherungsprämie, der Selbstbehalt (falls in den Bedingungen Ihres Vertrags erwähnt) und die Nebenkosten (Verwaltungsgebühren, Visagebühren usw.) werden niemals erstattet.

14 - Kann ich meinen Versicherungsvertrag vor dem Abreisetag ändern?

Ja. Kontaktieren Sie uns und geben Sie uns die gewünschten Änderungen bekannt. Sie erhalten dann einen neuen Vertrag mit der zugehörigen Prämienabrechnung.

15 - Warum kann ich keine Reiserücktrittsversicherung mehr abschließen?

Eine Reiserücktrittsversicherung kann nur am Tag des Kaufs der Reise oder spätestens vor Beginn der fälligen Stornogebühren abgeschlossen werden.

Reisegepäckversicherung

1 - Wie versichere ich mein Gepäck?

Die Reisegepäckversicherung ist eine Option, die Sie gleichzeitig mit der Reiserücktrittsversicherung abschließen können. Sie deckt den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck durch die Flughafengesellschaft (in der Regel die Fluggesellschaft) ab. Der Schutz gilt auch vor Ort im Ausland während Ihrer Reise und auch im Falle eines Diebstahls von Wertsachen. Sie müssen dann innerhalb von 72 Stunden eine Beschwerde einreichen und den Schaden der Versicherung melden.

Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung Ihres Gepäcks durch den Transporteur muss dieser seinem Versicherer den Schaden melden. Entschädigt wird nach geltenden internationalen Regeln, wobei der reale Wertverlust Ihres Gepäckes nicht in Betracht gezogen wird.

ACL Travel erstattet Ihnen die Differenz innerhalb der von Ihnen vertraglich festgelegten Obergrenze.

Im Falle einer Verzögerung bei der Lieferung Ihres Gepäcks an Ihren Bestimmungsort können Sie mit der ACL Travel Insurance auch die Erstattung für den Kauf von Bedarfsartikeln erhalten.

2 - Was deckt die Gepäckversicherung ab?

Wir garantieren im Rahmen dieses Vertrages und bis zur Höhe der Versicherungssummen alle Risiken der totalen oder teilweisen Zerstörung, des Diebstahls oder der Zerstörung durch jeden zufälligen Umstand, den die versicherten Gegenstände erleiden können, sowie den Verlust des Gepäcks, während es vom Transportunternehmen/Fluggesellschaft befördert wird.

Diese Versicherung gilt für Reisegepäck sowohl bei Geschäftsreisen als auch bei Privatreisen. Der Schutz greift nicht bei Reisen, die mit einem - auch nur vorübergehenden - Wohnsitzwechsel verbunden sind, und muss den gesamten Zeitraum zwischen Abreise und Heimkehr abdecken.

Der Versicherungsschutz wird auf erstes Risiko gewährt.

Die folgenden Leistungen sind mitversichert:

  • Reisegepäck-Assistance: Wurde dem Versicherten das Gepäck gestohlen, können wir ihm einen Koffer mit dem Nötigsten zur Verfügung stellen. Dieser wird von einer vom Versicherten benannten Person vorbereitet und uns zur Verfügung gestellt. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Versicherers.
  • Verspätung des Gepäcks: Bei einer Gepäckverspätung von mindestens 8 Stunden im Ausland während einer Flugreise erstatten wir auf Nachweis die Kosten für notwendige Bedarfsartikel.

Versichert ist folgendes:

  • Reisegepäck, das versicherte Personen zum persönlichen Gebrauch mit sich führen, einschließlich der am Körper getragenen Kleidungsstücke und Gegenstände sowie der in den Taschen mitgeführten Gegenstände;
  • besondere Gegenstände;
  • Ausweisdokumente, Führerschein, Bankkarten und Kreditkarten;
  • Waren, die während der Dauer der Reisegepäck-Versicherung gekauft wurden. Die Leistung dieses Schutzes wird nur gegen Vorlage der Original-Kaufrechnungen gewährt.
3 - Was deckt die Gepäckversicherung nicht ab?
  • Waren mit einem Stückwert von mehr als 1.500€;
  • Bargeld (Münzen und Banknoten), Wertpapiere, Scheckbücher, Waren oder Lebensmittel, Filme, Schallplatten, Kassetten, CDs, elektronische Spielkassetten, Tauchausrüstung, Windsurfbretter, Sonnenbrillen, Kontaktlinsen und Prothesen;
  • Fortbewegungs- und Transportfahrzeuge (Fahrräder, Kanus, Skier usw.), sofern sie nicht gelagert oder transportiert werden;
  • Fahrzeuge, die unter das Gesetz über die obligatorische Versicherung von Kraftfahrzeugen fallen.

Beachten Sie folgende Besonderheiten im Falle eines Diebstahls:

  • Vom Diebstahlschutz sind nur die folgenden Leistungen abgedeckt:
    • Diebstahl durch Einbruch (materielle Spuren des Einbruchs müssen vorhanden sein);
    • Diebstahl ohne Einbruch, wenn er in einem Hotelzimmer oder in einem Gästezimmer begangen wird;
    • Diebstahl, der mit oder ohne Gewalt gegen die Person begangen wird.
  • Von dem Schutz sind grundsätzlich ausgeschlossen:
    • Diebstahl in Zelten;
    • Diebstahl in Gemeinschaftsunterkünften;
    • Diebstahl von speziellen Gegenständen aus einem Fahrzeug;
    • während der Nacht, wenn das Fahrzeug auf der öffentlichen Straße oder an einem anderen unverschlossenen Ort abgestellt ist;
    • wenn diese Gegenstände nicht in einer Tasche oder im Gepäckraum eines mit einer Hutablage ausgestatteten Fahrzeugs eingeschlossen sind;
    • Diebstahl von Schmuck, der in einem vorübergehend unbewohnten Hotel- oder Gästezimmer begangen wird, es sei denn, er wird durch Aufbrechen des Wandtresors des Zimmers begangen.
  • 4 - Wie bestimme ich die Versicherungssumme für mein Gepäck?

    Bestimmen Sie die Versicherungssumme für jeden Reiseteilnehmer individuell und nach dem Wert der mitgeführten Wertgegenstände.

    Die Dauer Ihrer Reise beeinflusst das Gewicht Ihres Gepäcks erheblich, sowie auch dessen Wert - berücksichtigen Sie dies!

    Wir empfehlen, mindestens 750 € pro Person für eine Reise von höchstens 3 Tagen zu versichern. Dieser Betrag sollte für Reisen über 1 Woche verdoppelt werden.

    5 - Ist mein Mobiltelefon (Handy) in der Gepäckversicherung enthalten?

    Ihr Mobiltelefon ist eines der Wertgegenstände, die im Rahmen der Gepäckgarantie versichert sind.

    Beachten Sie allerdings die Rückerstattungsgrenze von 50% der Versicherungssumme.

    6 - Was ist mit Wertminderung gemeint?

    Hiermit ist die Wertminderung eines Gepäckstücks gemeint. Berechnet wird ab dem Kaufdatum um den Zeitwert zu errechnen.

    Schaden

    1 - An wen kann ich mich im Schadensfall wenden?

    Bitte füllen Sie zuerst unser Schadensformular aus.

    Sie können sich immer per E-Mail an assurances@acl.lu oder telefonisch unter +352 45 0045-1 (von Mo-Fr, 8-18 Uhr, außer an Feiertagen) an unsere Mitarbeiter wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

    2 - Wie kann ich einen Anspruch geltend machen?

    Sie können Ihren Anspruch auf Entschädigung direkt mit diesem Formular geltend machen. Bitte das Formular lückenlos auszufüllen, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.

    Nachdem Sie das Formular an assurances@acl.lu geschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigungs per Email.

    3 - In welchem Zeitraum muss der Schaden gemeldet werden?

    Wenn der Schadensfall eingetreten ist, sollten Sie binnen 5 Tagen die Schadensmeldung an uns senden. Diese Frist gilt nicht wenn Sie nicht in der Lage sind diese Bedingungen zu erfüllen, z.B. Unfall, Krankheit, Reiserückführung mit Verzögerungen, u.s.w.

    4 - An wen soll ich die Unterlagen zu meiner Schadensmeldung senden?

    Kontaktieren Sie zuerst umgehend den Reiseveranstalter. Die Kundenservice wird Ihnen die nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen welche Sie dann mit der Schadensmeldung des Versicherers (Formular) an assurances@acl.lu senden.

    5 - Was muss ich bei der Anfrage für die Rückerstattung meiner Stornokosten beachten?

    Wenn Sie mit Ihrer Reiseversicherung einen Erstattungsanspruch geltend machen wollen, sollten Sie als Erstes prüfen, ob der Stornierungsgrund durch Ihre Police abgedeckt ist. Die Reiserücktrittsversicherung deckt unvorhergesehene Ereignissen, die vor Ihrer Abreise eintreten können, ab; sie kann jedoch nicht ohne einen bestimmten Grund oder bei einem ausgeschlossenen Grund wie Streik oder Überbuchung, die in der Verantwortung des Beförderers liegen, eingreifen.

    Im Falle einer Stornierung vor Reiseantritt muss innerhalb von 5 Werktagen nach dem Ereignis, welches Ihren Reiserücktritt bewirkt hat, eine Schadensmeldung an uns übermittelt werden.

    Sie müssen zunächst Ihren Reiseveranstalter benachrichtigen, der Ihnen einen Teil der Reisekosten gemäß seiner Stornierungsregelung erstatten kann. Er wird Ihnen eine FFA (Annullierungskostenrechnung) zusenden, die Sie uns dann zusammen mit je nach Stornierungsgrund zu definierenden Belegen zukommen lassen müssen. Die Liste der einzureichenden Belege ist in den Allgemeinen Bedingungen Ihres Vertrages enthalten. Im Krankheitsfall müssen zum Beispiel ein ärztlicher Fragebogen (der Ihnen bei der Eröffnung Ihrer Akte zugesandt wird), ein Rezept und/oder ein Untersuchungsbericht ausgefüllt werden.

    Darüber hinaus benötigen wir Ihre Bankverbindungsdaten (RIB) für die Rückerstattung der Stornokosten.

    6 - Welche Rechte habe ich in Bezug auf Beschwerden in Bezug auf meine Schadensmeldung?

    Jede Beschwerde kann per Post an die Zentrale von Baloise Assurances Luxembourg SA, an den CCC-Dienst, 8, rue du Château d'Eau, L-3364 Leudelange, oder per E-Mail gesendet werden: qualite@baloise.lu.

    Falls innerhalb von 90 Tagen keine zufriedenstellende Antwort vorliegt, können Sie sich an das Commissariat aux Assurances wenden.

    7 - Im Falle eines Schadensanspruchs bei der Reiserücktrittsversicherung: Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

    Folgende Unterlagen werden benötigt:

    • die Buchungsbestätigung der versicherten Leistungen;
    • die Rechnung über die Stornierungskosten der versicherten Leistungen;
    • gegebenenfalls das offizielle Dokument, in dem die familiäre Beziehung zu der Person am Ursprung der Stornierung angegeben ist;
    • nach Prüfung der Akte alle anderen Nachweise auf Antrag des Versicherers.

    Im Krankheitsfall, einschließlich im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Körperverletzung:

    • Entsprechend Ihrer medizinischen Situation wird Ihre Krankenakte benötigt. Zum Beispiel bei Anordnung einer medizinischen Behandlung, den Untersuchungsbericht, den Krankenhausbericht oder die Meldung des Krankenstands.

    Im Falle einer medizinischen Kontraindikation bei einer Impfung oder der Befolgung einer vorbeugenden Behandlung:

    • das ärztliche Attest der Kontraindikation der Impfung oder der Nachsorge der vorbeugenden Behandlung;
    • jedes medizinische Dokument, das die eine Situation, die eine Impfung oder vorbeugende Behandlung unvereinbar macht.

    Im Todesfall:

    • die Sterbeurkunde;
    • gegebenenfalls die Kontaktdaten des für den Nachlass des verstorbenen Versicherten zuständigen Notars.

    Im Falle einer Abhilfemaßnahme:

    • die Kopie der Einladung zur Kontrolluntersuchung;
    • die Kopie der Vertagung oder das Protokoll, welches die Vertagung begründet.

    Im Falle einer Kündigung Ihres Arbeitsvertrags:

    • die Kopie des Einladungsschreibens zum vorläufigen Entlassungsgespräch;
    • die Kopie des Schreibens, in dem die Auflösung des Arbeitsvertrags bestätigt wurde.

    Im Falle der Erlangung einer Beschäftigung:

    • der Nachweis des jüngsten Arbeitssuchenden oder der Registrierung beim Arbeitsamt;
    • eine Kopie des Arbeitgeberschreibens oder des Arbeitsvertrags.

    Im Falle eines bezahlten Praktikums:

    • die Registrierung beim Arbeitsamt;
    • eine Kopie des bezahlten Praktikumsvertrags.

    Im Falle einer vom Arbeitgeber gezahlten Änderung des Urlaubs:

    • eine Kopie der vorherigen Urlaubsvereinbarung;
    • eine Kopie der Gehaltsabrechnung, auf der die Urlaubsübersicht für den Monat der stornierten Reise erscheint.

    Im Falle eines beruflichen Transfers:

    • die in Ihrem Arbeitsvertrag unterzeichnete Kopie des Arbeitgebers mit Angabe des Datums und Ort der Versendung

    Bei schwerwiegenden Sachschäden:

    • die Bestätigung des Eingangs des Schadensformulars Ihres Gebäudeversicherers;
    • im Falle eines Einbruchs eine Kopie der bei den Polizeibehörden eingereichten Anzeige.

    Bei Diebstahl Ihres Ausweises:

    • eine Kopie der Anzeige bei der Polizeibehörde.

    Im Falle der Ablehnung eines Touristenvisums:

    • die Kopie der Rechnung, die von der Botschaft für den Visumantrag ausgestellt wurde;
    • die Kopie des von der zuständigen Behörde ausgestellten nominalen Visumverweigerungsschreibens.
    8 - Im Falle eines Anspruchs bei der Reiserücktrittsversicherung: Wer stellt die Unterlagen und Stornierungsrechnung aus?

    Der Reiseveranstalter stellt die Stornorechnung aus, auf deren Grundlage der Reiseversicherer die Ausgaben erstattet.

    9 - Im Falle eines Anspruchs bei der Reiserücktrittsversicherung: Ich hatte vor meiner Abreise einen Unfall. Was soll ich tun?

    Sie müssen unverzüglich Ihren Reiseveranstalter über diese Tatsache informieren. Die Reiserücktrittserklärung wird somit wirksam.

    Im Falle eines Anspruchs auf Rückerstattung bei Reiserücktritt: Sie müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen Ihren Anspruch bei ACL Travel Insurance einreichen.

    10 - Im Falle eines Anspruchs bei der Reiserücktrittsversicherung: Warum muss ich einen medizinischen Fragebogen ausfüllen, obwohl ich ein ärztliches Attest habe?

    Falls Sie aus Krankheitsgründen von Ihrer Reise zurücktreten müssen, muss Ihr Arzt einen medizinischen Fragebogen ausfüllen. Das ärztliche Attest ist nur eine Kontraindikation für die Abreise. Der medizinische Fragebogen beschreibt die Pathologie und ermöglicht es somit eventuell weitere Informationen über Ihren Gesundheitszustand zu erhalten.

    11 - Im Falle eine Anspruchs bei der Reisegepäckversicherung: Mein Reisegepäck wurde beschädigt oder ist abhanden gekommen.

    Falls es sich während des Transports um einen Verlust oder eine Beschädigung Ihres Gepäcks handelt, muss eine Meldung bei dem Transportunternehmen (Fluggesellschaft, Busunternehmen, Eisenbahngesellschaft, Kreuzfahrtgesellschaft usw.) abgegeben werden. Für alle anderen Ansprüche muss innerhalb von 48 Stunden eine Beschwerde bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.

    Bitte melden Sie uns den Schaden bei Ihrer Rückkehr unverzüglich damit wir uns um die Entschädigung für Sie kümmern können:

    Im Falle eines Anspruchs wird eine Entschädigung auf der Grundlage des Zeitwerts Ihres Gepäcks zum Zeitpunkt des Anspruchs gezahlt, d.h. es wird gegebenenfalls ein Wertminderung angewendet.

    Nur Reparatur- oder Ersatzkosten werden in die Berechnung der Entschädigung einbezogen, wobei die Transport-, Reise- oder Korrespondenzkosten vom Versicherten zu tragen sind.

    Wenn nach einem Schaden Ermittlungen von einer Polizeibehörde durchgeführt werden, behalten wir uns das Recht vor, das Ergebnis der Ermittlungen abzuwarten.

    Bitte bedenken Sie, dass Ihre Haftungsansprüche gegenüber dem Transportunternehmen zuerst ausgeschöpft werden müssen bevor der Versicherer leistet.

    12 - Im Falle eine Anspruchs bei der Reisegepäckversicherung: Was soll ich bei Diebstahl, Beschädigung oder Verlust meines Gepäcks tun?

    Im Falle des Verlusts oder der Beschädigung Ihres Gepäcks durch das Transportunternehmen (Reiseveranstalter) müssen Sie von diesem eine Bescheinigung (Fluggesellschaft, Bus, Eisenbahngesellschaft, Kreuzfahrtgesellschaft usw.) einholen, die die Umstände dieses Schadens anerkennt.

    Im Falle eines Diebstahls müssen Sie innerhalb von 48 Stunden eine Beschwerde bei der Polizei einreichen.

    In beiden Fällen ist es erforderlich, bei ACL Travel Insurance eine Schadensmeldung binnen 5 Werktage einzureichen.

    13 - Im Falle eine Anspruchs bei der Reisegepäckversicherung: Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

    Sie müssen uns die Buchungsbestätigung der Reise senden.

    Folgende Unterlagen sollten Sie gegebenenfalls einreichen:

    Bei Schäden während des Transports Ihres Gepäcks, die von einem Transportunternehmen ausgeführt werden:

    • das Original des von der Gepäckabteilung des Transportunternehmens erstellten PIR-Berichts (Baggage Irregularity Report);
    • das Original-Check-in-Ticket für das/die betroffene(n) Gepäckstück(e).

    Im Falle eines Verlusts:

    • die Originalrechnungen betreffend den Inhalt Ihres Gepäcks (soweit noch verfügbar)

    Im Falle einer Beschädigung Ihres Gepäcks:

    • die Originalrechnung für die Reparatur des beschädigten Gepäcks zusammen mit einer Kopie der Rechnung für den Kauf des versicherten Gepäcks

    Bei verspäteter Lieferung des Gepäcks:

    • die Bescheinigung der (verspäteten) Lieferung des Gepäcks (der Gepäckstücke) unter Angabe von Datum und Uhrzeit der Rechnungsstellung für den ursprünglichen Kauf der dringend benötigten Kleider oder Badezeug.

    Im Falle eines Diebstahls:

    • die Anzeige welche Sie bei den Polizeibehörden eingereicht, die original Kaufrechnungen des versicherten Gepäcks;
    • Fotos und Bewertungszertifikate, die von einem anerkannten Sachverständigen für Schmuck, Uhren, Perlen, Edelsteine und Artefakte mit Edelmetall bestätigt wurden.

    Im Falle eines Diebstahls in einem Fahrzeug:

    • die Anzeige welche Sie bei den Polizeibeamten eingereicht hatten;
    • die Bestätigung des Eingangs der Schadenserklärung des Kfz-Versicherers oder der Beschreibung des Fahrzeugs an dem Tag, an dem das Fahrzeug an die Vermietung des Unternehmens zurückgegeben wird;
    • die original Kaufrechnungen des versicherten Gepäcks.

    Bei vollständiger oder teilweiser Zerstörung des Gepäcks:

    • das schriftliche Zeugnis des Begleiters oder eines Dritten und/oder ein ärztliches Attest, wenn der Schaden während eines Körperunfalls des Versicherten aufgetreten ist;
    • die Rechnung für Reparaturen an dem beschädigten versicherten Gepäcks zusammen mit der Kopie der Kaufrechnung des versicherten Gepäcks;
    • oder die Bescheinigung eines Fachmanns, welcher bestätigt, dass die Reparatur des Gepäcks sich wirtschaftlich nicht lohnt, zusammen mit der Originalrechnung des versicherten Gepäcks.